Leistungen

Physiotherapie

Die Physiotherapie umfasst ein breit gefächertes Spektrum an Behandlungsmethoden, die der Wiederherstellung, dem Erhalt sowie der Vermeidung von Funktionsstörungen des Bewegungsapparats dienen sollen.
In meiner Praxis erwartet Sie eine Kombination aus aktiven Übungen und Training als auch manuelle Behandlungsmethoden um Ihrem Schmerz bzw. Ihrer Funktionsstörung entgegen zu wirken. Nicht nur Rehabilitation ist Bestandteil der Physiotherapie – auch präventiv im Sinne der Gesundheitsförderung können Maßnahmen getroffen werden um den Status quo zu erhalten oder aber auch die eigene Konstitution zu verbessern.

Ablauf

1. ärztliche Verordnung
Die Zuweisung zur Physiotherapie erfolgt durch Ihren behandelnden Arzt / Ihrer behandelnden Ärztin. Diese Verordnung sollte im besten Fall noch vor der ersten Therapieeinheit durch Ihre jeweilige Krankenkasse bewilligt werden, um einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen.

2. erster Termin
Zum ersten Behandlungstermin sind die ärztliche Verordnung, ein großes Handtuch, bequeme Kleidung mitzubringen. Im Zuge des ersten Termins wird in erster Instanz eine gründliche Befundung durchgeführt, um den Behandlungsplan festzulegen. Daher sind auch jegliche vorhandenen Befunde die Überweisungsdiagnose betreffend (Röntgen, MRT, CT, etc.) mitzubringen. Zu diesem Termin werden auch die erforderlichen Folgetermine der Therapieserie festgelegt.

3. Bezahlung
Am Ende der Therapieserie erhalten Sie von mir eine Honorarnote, die es per Überweisung zu begleichen gilt.

4. teilweise Rückerstattung der Kosten
Nach Überweisung der Behandlungskosten können Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse um eine teilweise Rückerstattung ansuchen. Dafür benötigen Sie die ärztliche Verordnung, die ausgestellte Honorarnote sowie den Zahlungsbeleg der getätigten Überweisung.

Preise

30 Minuten Physiotherapie – 70€
45 Minuten Physiotherapie – 95€

15 Minuten Heilmassage – 25€

Absage von Terminen

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin Ihrem Physiotherapeuten mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr Physiotherapeut das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei erbrachter Leistung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können bei Ihrem Krankenversicherungsträger nicht geltend gemacht werden.